© Fotographie by Silverbogen AG
Amaro Montenegro Liquore Italiano 70cl
Nicht an Lager
Über 40 Kräuter enthält der Amaro Montenegro. Diese geben dem italienischen Likör seinen süssen, leicht bitteren Geschmack.
CHF 21.90
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Wareneingang: 04.12.2024
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
CHF 14.90
CHF 11.90
CHF 17.90
Amaro Montenegro Liquore Italiano 70cl
CHF 21.90
Beschreibung
Der Amaro Montenegro ist ein klassischer italienischer Bitter und stammt aus dem Hause Berentzen. Der Name setzt sich aus dem italienischen Wort für "bitter" und einer Hommage an die zweite italienische Königin - Prinzessin Helen von Montenegro - zusammen. Der Kräuterlikör wird nach einem traditionellen, seit über einem Jahrhundert geheim gehaltenen Rezept hergestellt. Über 40 ausgesuchte Kräuter mazerieren dabei einige Wochen lang in Alkohol, wodurch das "aromatische Herz" des Amaro Montenegros entsteht. So viel ist zumindest bekannt: Die Formel beinhaltet süsse und bittere Orangen, getrocknete Orangen, Koriandersamen, Majoran, Oregano, Artemisia, Zimt, Nelken und Muskat. Durch die bunt zusammengewürfelte Komposition entfalten sich allerlei Geschmacksnoten, von bitter-herbal über balsamisch-frisch bis hin zu fruchtig-süss.
Factsheet als PDF downloaden
Zusatzinformation
Artikelnummer | 100057 |
Alkoholgehalt | 23% |
Flascheninhalt | 70cl |
Herkunftsland | Italien |
Abfüller | Montenegro S.r.l., Via E. Fermi 4, 40069 Zola Predosa (BO), Italien |
Marke | Montenegro |
Typ | Bitter |
Anwendung | pur, als Aperitif mit Eis und einer Zitronenscheibe, oder für Longdrinks (z.B. mit Ginger-Ale oder Orangensaft gemischt) |
Degustationsnotiz | würzig und bitter-süss |
Verkehrsbezeichnung | Bitter |
Details | aromatisiert mit über 40 Kräutern, u.a. süsse und bittere Orangen, getrocknete Orangen, Koriandersamen, Majoran, Oregano, Artemisia, Zimt, Nelken und Muskat |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |
5
2 Bewertungen
5
4
3
2
1
-
sehr fein!
sehr fein!
flx am 14.03.2020 -
grossartig
sehr empfehlenswert, sowohl pur (erinnert an chinotto) als auch anstelle von campari in einem negroni.
diggo am 31.08.2017