© Fotographie by Silverbogen AG
Clouds Gin 6. Edition Bio 70cl
Die 6. Edition des bio-zertifizierten Gins überzeugt mit ihren trocken-komplexen Aromen, bei denen Wacholder, Schokolade, Bittermandeln sowie dunkle Steinfrüchte im Mittelpunkt stehen. Dies erkennt man auch am dunkelblauen Flaschendesign.
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Liefertermin: Nächster Werktag bei Bestellungen bis 17:00
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
Clouds Gin 6. Edition Bio 70cl
Beschreibung
„Clouds“ ist nicht nur das englische Wort für „Wolken“, sondern auch der Name des Restaurants im Prime Tower in Zürich, dem höchsten Gebäude der Schweiz. Dessen Barmanager Andreas Kloke entwickelte in Zusammenarbeit mit der Spezialitätenbrennerei Humbel einen gleichnamigen Gin. Nachdem der originale Clouds Gin, der sich mit einem Schuss hauseigenem Kirschwasser verfeinert sieht, mehrfach mit Auszeichnungen prämiert wurde, entschied man sich dazu, einige Sondereditionen zu produzieren, die im Geschmack deutlich voneinander variieren.
Der Clouds Gin N°6 ist eine eigenwillige Interpretation eines Sloe Gins. Seinen Geschmack prägen diverse, in Bio-Qualität bezogene Zutaten wie Schlehenbeeren, Chilischoten und Kakao - zudem wurde der New Western Dry Gin mit Humbels Bio Pflümli verfeinert.
Zusatzinformation
Artikelnummer | 70171 |
Alkoholgehalt | 48% |
Flascheninhalt | 70cl |
Herkunftsland | Schweiz |
Region | Kanton Aargau |
Abfüller | Humbel Spezialitätenbrennerei AG, Baumgartenstrasse 12, 5608 Stetten, Suisse |
Marke | Clouds Gin |
Typ | New Western Dry Gin |
Anwendung | Pur, als Gin & Tonic oder für Cocktails diverser Art |
Degustationsnotiz | vielfältige Aromatik mit Wacholder, Schokolade, Bittermandel, Honig und herbalen Nuancen. |
Verkehrsbezeichnung | Destillierter Gin |
Details | mit Wacholder, Bittermandel, Schlehen, Rooibos, Kakao, Peperoncini und Humbels Bio Pflümli verfeinert |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |