© Fotographie by Silverbogen AG
De Kuyper Crème de Café 70cl
Eine vielversprechende Kombination aus bitteren Kaffeebohnen, Vanille, Kakao und Cognac bietet der süsse Kaffeelikör von De Kuyper.
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Liefertermin: Nächster Werktag bei Bestellungen bis 17:00
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
De Kuyper Crème de Café 70cl
Beschreibung
Die Unterschiede zwischen Crème, Likör und Sirup können für Neueinsteiger durchaus verwirrend sein. Sie zu kennen, ist aber von immenser Bedeutung, wenn es um die Wahl des richtigen Produkts geht. Grundsätzlich gilt: Sirupe sind alkoholfrei, wobei die gewünschten Aromen durch die Mazeration des Aromengebers in zuckrigem Wasser herausgelöst werden. Liköre hingegen weisen einen variablen Alkoholgehalt auf, da bei der Mazeration auch Alkohol eingesetzt wird, welcher generell ein besseres Lösungsmittel als Wasser und Zucker darstellt. Was ist bei den Crèmes nun anders als bei den Likören? Crèmes besitzen einen höheren Zuckeranteil (in der EU vorgeschrieben sind 150g pro Liter) und sind deswegen auch dickflüssiger, üppiger und "schwerer". Für die Zubereitung von Cocktails sind Crèmes daher prädestiniert.
Der De Kuyper Crème de Café entsteht durch die Mazeration von gemahlenem Kaffee und die Zugabe von Vanille, Kakao sowie einem Schuss Cognac. Sein Einsatzgebiet reicht von Milchshakes über verschiedenste Heissgetränke bis hin zu Dessert-Drinks wie dem Espresso Martini.
Zusatzinformation
Artikelnummer | 701333 |
Alkoholgehalt | 20% |
Flascheninhalt | 70cl |
Herkunftsland | Niederlande |
Region | Schiedam |
Abfüller | Koninklijke De Kuyper B.V., Buitenhavenweg 98, 3113 BE Schiedam, Niederlande |
Marke | De Kuyper |
Typ | Kaffeelikör |
Anwendung | in Kaffee- und Milchgetränken sowie diversen Cocktails (z.B. Espresso Martini) |
Verkehrsbezeichnung | Likör |
Details | aus Kaffeebohnen, Vanille, Kakao und Cognac |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |