© Fotographie by Silverbogen AG
Don Fulano Tequila Blanco 100% Agave 70cl
Kräuter, Zitrus und Pfeffer - diese Noten sind für einen hochwertigen Tequila typisch. Auch im Don Fulano Blanco sind sie wiederzufinden. Die Vermählung mit etwa 15% Column Still-Destillat ist eine einzigartige Charakteristik der Marke.
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Liefertermin: Nächster Werktag bei Bestellungen bis 17:00
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
Don Fulano Tequila Blanco 100% Agave 70cl
Beschreibung
Allein optisch machen die Don Fulano Tequilas mächtig was her. In Jaliscos Hochlandstädtchen Atotonilco kultiviert die Familie Fonseca ihre eigenen Agaven, aus denen man dann mittels einer Pot Still und einer doppelten Column Still klaren Tequila brennt. Der fertige Blend enthält etwa 15% des Column Still-Destillats. Wichtig ist auch, dass man die Pflanzen zehn Jahre lang wachsen lässt, bevor sie geerntet und verarbeitet werden.
Dem Don Fulano Blanco wird lediglich eine 60-tägige Ruhephase in Edelstahltanks gegönnt, bevor man ihn abfüllt. Laut der offiziellen Verkosternotizen lassen sich in diesem Tequila würzige Pfefferkörner, Minze, Anis, Rosmarin und Zitrus herausschmecken.
Zusatzinformation
Artikelnummer | 703427 |
Alkoholgehalt | 40% |
Flascheninhalt | 70cl |
Herkunftsland | Mexiko |
Region | Jalisco |
Abfüller | Tequileña S.A. de C.V. / Speciality Brands, Ramon Corona No. 155, Col. Centro., Tequila, Jalisco, Mexiko |
Marke | Don Fulano |
Typ | Tequila Blanco |
Anwendung | pur oder für diverse Drinks und Cocktails |
Degustationsnotiz | in der Nase mit süsser, frisch gekochter Agave, Kräutern, schwarzem Pfeffer, Butterscotch und einem Hauch herzhafter Olive. Im Geschmack mit pfeffriger Würze, Anis, Rosmarin, Minze und Zitrus. |
Verkehrsbezeichnung | Spirituose |
Details | aus Pot Still- und Column Still-Destillaten vermischt; 60-tägige Ruhelagerung in Edelstahltanks |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |