© Fotographie by Silverbogen AG
Glenfiddich 29 Years Grand Yozakura Single Malt Whisky 70cl
Nach einer 29-jährigen Fassreife in klassischen Eichenholzfässern verbrachte dieser Single Malt eine Weile in japanischen Fässern, die einst zur Awamori-Lagerung dienten.
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Wareneingang: unbekannt
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
Glenfiddich 29 Years Grand Yozakura Single Malt Whisky 70cl
Beschreibung
Yozakura ist der Begriff für die nächtlich beleuchteten Kirschblüten in Japan. Während der weltberühmten Kirschblüte Ende März oder Anfang April werden die Bäume in vielen Parkanlagen nachts beleuchtet, wodurch ein ganz besonderes Ambiente besteht. In der Spirituosenindustrie sind Kirschblüten eine Trend-Zutat. Whisky kann man natürlich keine Blüten hinzugeben - deshalb reift dieser Single Malt stattdessen in japanischen Fässern nach, die zuvor mit Awamori befüllt waren. Awamori hat eigentlich auch gar nichts mit Kirschblüten zu tun: Es handelt sich um die offizielle Spirituose der Präfektur Okinawa, die ähnlich wie Sake aus Reis, Wasser und Koji hergestellt und einfach destilliert wird. Trotzdem wählte das Marketing-Team von Glenfiddich die Kirschblüten-Symbolik, um auf die Verbindung zu Japan aufmerksam zu machen. Das stolze Alter von 29 Jahren macht diesen Whisky zu einem exklusiven Tropfen, der entsprechend verpackt ist.
Zusatzinformation
Artikelnummer | 802632 |
Alkoholgehalt | 45.1% |
Flascheninhalt | 70cl |
Herkunftsland | Grossbritannien |
Region | Speyside, Schottland |
Abfüller | Glenfiddich Distillery, Dufftown, Banffshire, AB55 4DH, Scotland, UK |
Marke | Glenfiddich |
Typ | Single Malt Scotch Whisky |
Alter | 29 Jahre |
Anwendung | pur |
Degustationsnotiz | mit getoastetem Eichenholz, cremigem Vanille-Toffee, seidigen Tanninen, karamellisierten Mandeln, Kräutern und Zitronenbonbons. |
Verkehrsbezeichnung | Whisky |
Details | in ex-Awamori-Fässern aus Japan veredelt |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |
Verpackung | mit Verpackung |