© Fotographie by Silverbogen AG
Jim Beam Signature Craft 12 Years Bourbon Whiskey 70cl
Nicht an Lager
Ein 12-jähriger und mehrfach ausgezeichneter Bourbon aus dem Hause Jim Beam, der durch die Lagerung einen süssen Geschmack mit dominanter Eichennote verliehen bekam. Er wird nur in kleinen Chargen gebrannt.
CHF 69.90
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Wareneingang: unbekannt
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
CHF 22.90
Jim Beam Signature Craft 12 Years Bourbon Whiskey 70cl
CHF 69.90
Beschreibung
Die Jim Beam Destillerie in Kentucky kann auf eine mehr als 200-jährige Geschichte zurückschauen: Gegründet wurde sie 1795 vom deutschstämmigen Johannes Jakob Böhm, der sich später in Jacob Beam umbenannte. Bekannt geworden ist die Marke Jim Beam mit Bourbon. Bei der "Signature Craft"-Edition handelt es sich ebenfalls um einen Bourbon, der zwölf Jahre lang in Eichenholzfässern gelagert wurde und dadurch einen leicht süssen Geschmack mit dominanten Eichennoten verliehen bekam. Er wurde für seinen Geschmack bereits mehrfach ausgezeichnet.
Factsheet als PDF downloaden
Zusatzinformation
Artikelnummer | 799946 |
Alkoholgehalt | 43% |
Flascheninhalt | 70cl |
Herkunftsland | Vereinigte Staaten |
Region | Clermont, Kentucky |
Abfüller | Beam Global Spirits & Wine Inc., 526 Happy Hollow Rd, Clermont, KY 40110, USA |
Marke | Jim Beam |
Typ | Bourbon |
Alter | 12 Jahre |
Anwendung | pur "on the rocks" |
Degustationsnotiz | In der Nase mit Karamell und Vanille, dazu ein holziger Beiklang. Am Gaumen zeigen sich ebenfalls Karamell- und Vanillearomen, die von Eiche dominiert werden. Langer, etwas trockener Abgang, in dem sich die würzige Eiche fortsetzt. |
Verkehrsbezeichnung | Whisky |
Details | Der Jim Beam Signature Craft gehört zu den Bourbons mit der längsten Reifezeit |
Ehrungen | Zahlreiche Auszeichnungen, darunter von 1992 bis 2013 jährlich Gold bei der "Los Angeles International Spirits Competition" |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |