© Fotographie by Silverbogen AG
Kindschi Schwiizer Öpfel Likör 70cl
Der Kindschi Apfel-Zimt Likör wird im traditionsreichen Familienbetrieb aus Apfelsaft und Apfelbrand aus Schweizer Gravensteiner Äpfeln hergestellt. Durch das "Würzen" mit Zimt kann dieser Likör nicht nur pur, oder mit Prosecco serviert, sondern auch zum Verfeinern von Apfeldesserts verwendet werden.
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Wareneingang: unbekannt
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
Kindschi Schwiizer Öpfel Likör 70cl
Beschreibung
Im Jahre 1860 gegründet, wird das traditionsreiche Familienunternehmen Kindschi heutzutage in der fünften Generation von den Brüdern Nando und Rico Kindschi geführt. Mittlerweile ist die Brennerei die grösste ihrer Art im Kanton Graubünden und ihre Liköre, Spezialspirituosen und Obstbrände sind bereits mehrfach ausgezeichnet worden. Qualität und Liebe zum Detail stehen bei der Familie Kindschi an erster Stelle und für ihre Brände werden nur ausgewählte Zutaten verwendet. Wer Apfel sagt, muss auch Zimt sagen. Der Apfel-Zimt Likör des Hauses ist eine perfekte Fusion von sonnengereiften Gravensteiner-Äpfeln und würzigem Zimt. Diese harmonische Verbindung des beliebtesten Dessert-Duos verleiht diesem Likör ein unvergleichliches Geschmacks- und Aromaprofil. Geniessen Sie geschmackliche Höhenflüge! Dieser Likör ist bei der DistiSuisse 2005/06 mit 18 von 20 Punkten bewertet worden.
Zusatzinformation
Artikelnummer | 800123 |
Alkoholgehalt | 20% |
Flascheninhalt | 70cl |
Herkunftsland | Schweiz |
Region | Kanton Graubünden |
Abfüller | Kindschi Söhne AG, Industriestrasse 2, 7220 Schiers, Switzerland |
Marke | Kindschi |
Typ | Apfel-Zimt-Likör |
Anwendung | Pur, in Kaffee oder über Desserts |
Degustationsnotiz | Süss und fruchtig, klarer Apfelgeschmack mit scharfer Zimtnote |
Verkehrsbezeichnung | Likör |
Details | Aus Gravensteiner Äpfeln in der grössten Bündner Brennerei hergestellt |
Ehrungen | DistiSuisse 2005/06 18/20 Punkten |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |