© Fotographie by Silverbogen AG
Ramazzotti Aperitivo Rosato 70cl
Der "Ramazzotti Aperitivo Rosato" ist das fruchtige Gegenstück zum bekannten Digestif "Ramazzotti Amaro". Er schmeckt nach Hibiskus und Orangenblüten und eignet sich gut für die Zubereitung von fruchtigen Drinks.
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Liefertermin: Nächster Werktag bei Bestellungen bis 17:00
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
Ramazzotti Aperitivo Rosato 70cl
Beschreibung
Im Jahre 1815 erfand Ausano Ramazzotti seinen heute weltbekannten Amaro (= Bitter). In einem kleinen Labor in Mailand nutzte er seine Kräuter- und Weinkenntnisse, um eine alkoholische Mischung aus 33 verschiedenen Zutaten anzufertigen. 1848 folgte das erste eigene Lokal, in dem die Mailänder anstelle eines Kaffees einen Amaro serviert bekamen. Ausano Ramazzotti hatte grossen Erfolg mit seinem Likör und die Produktion konnte laufend gesteigert werden. Unter Berücksichtigung den neuesten Technologien schaffte es das Unternehmen schliesslich, die Weltmärkte zu erobern. 1985 wurde es an die Pernod Ricard Italia Gruppe verkauft und befindet sich seither in stetigem Wachstum.
Mit dem Aperitivo Rosato brachte das Unternehmen ein fruchtiges Gegenstück zum bekannten Digestif Ramazzotti Amaro auf den Markt. Der rosafarbene Aperitif wird in den Produktionsstätten in Canelli (Piemont) hergestellt und enthält die natürlichen Aromen von Hibiskus und Orangenblüten.
Zusatzinformation
Artikelnummer | 100043 |
Alkoholgehalt | 15% |
Flascheninhalt | 70cl |
Herkunftsland | Italien |
Region | Canelli (Piemont) |
Abfüller | Pernod Ricard Italia S.p.A., Viale Monza, 265, Milano, Italien |
Marke | Ramazzotti |
Typ | Hibiskuslikör |
Anwendung | als Basis für Aperitifs, wie z.B. mit Tonic Water oder mit Prosecco und Basilikumblättern gemischt |
Degustationsnotiz | spritzig-frischer Geschmack nach Orangen und Hibiskus. |
Verkehrsbezeichnung | Likör |
Details | mit Orangen- und Hibiskusblüten aromatisiert |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |
Zusatzstoffe | Enthält Farbstoff |