© Fotographie by Silverbogen AG
Shirayuki Edo Genroku Sake 72cl
Der facettenreiche Geschmack ist das Kennzeichen dieses im Holzfass fermentierten Sakes.
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Liefertermin: Nächster Werktag bei Bestellungen bis 17:00
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
Shirayuki Edo Genroku Sake 72cl
Beschreibung
Die Kunstfertigkeit der Sake-Herstellung beherrscht die Konishi-Familie bereits seit vielen Jahrhunderten. Der Name Shirayuki (= Schneewittchen) entstand angeblich im 17. Jahrhundert, als einer der frühen Konishi-Erben auf seinem Handelsweg den schneebedeckten Mount Fuji sah. 1963, nach einer Reihe wichtiger Innovationen und Verbesserungen im Herstellungs- und Aufbewahrungsprozess von Sake, entstand die erste Fabrik, die den Reiswein das ganze Jahr über produzierte. Und obwohl man im Deutschen von "Wein" spricht, ist Sake doch vielmehr ein Gebräu – was letztendlich auch erklärt, wieso die japanische Spezialität aus gegärtem Reis und Wasser von Brauereien hergestellt wird.
Der Edo Gonruko zeichnet sich durch sein vielschichtiges Geschmacksprofil mit dunkler Schokolade, Honig, Hefe, getrocknetem Mais, Lindenblüte und Holz aus. Die bernsteinfarbene Tönung kommt nicht etwa durch eine Reifung, sondern durch die Fermentierung in Holzfässern. Gekühlt oder bei Zimmertemperatur serviert, eignet sich der Sake ideal als Digestif oder begleitend zu Käse.
Zusatzinformation
Artikelnummer | 701314 |
Alkoholgehalt | 17.8% |
Flascheninhalt | 72cl |
Herkunftsland | Japan |
Region | Hyogo |
Abfüller | Konishi Brewing Company, Itami, Hyogo, Japan |
Marke | Shirayuki |
Typ | Sake |
Anwendung | pur (bei 10-20°C) als Digestif oder begleitend zu Käse |
Degustationsnotiz | vielschichtiger, salzig-süsser Geschmack mit dunkler Schokolade, Honig, Hefe, getrocknetem Mais, Lindenblüten und Holz. |
Verkehrsbezeichnung | Alkoholhaltiges Getränk aus Reis |
Details | Reispolierrate: 88% |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |