© Fotographie by Silverbogen AG
The Wild Alps Vodka 50cl
12
An Lager
Dieser Vodka wird aus Weizen und Alpenwasser hergestellt und in eine schlicht gestaltete Glasflasche mit markantem Schriftzug und Korkenverschluss abgefüllt.
CHF 34.90
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Liefertermin: Nächster Werktag bei Bestellungen bis 17:00
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
The Wild Alps Vodka 50cl
CHF 34.90
Beschreibung
Die Villa Maund diente für die Kreationen der Schweizer Marke The Wild Alps als Inspiration. Der Name Maund geht auf den passionierten Alpinisten und Jäger John Oakley Maund zurück, der vor allem durch seine Besteigungen im Montblanc-Massiv berühmt wurde. In Weggis am Vierwaldstätter See und in Schoppernau im Vorarlberg liess er insgesamt drei Villen nach den Plänen von William Morris errichten. Die Häuser im typisch englischen Cottage-Stil stehen bis heute. Zu ausserordentlicher Bekanntheit gelangte allerdings die Villa Maund, um die sich zahlreiche Legenden ranken. Der deutsche Kronprinz Wilhelm nutzte das Haus eine Zeit lang als Jagdschloss, und viele Berühmtheiten gingen hier ein und aus. Hergestellt wurde dieser Vodka aus französischem Weizen und klarem Alpenwasser. Mehrfach destilliert und filtriert, präsentiert er sich sauber, rein und klar. Abgefüllt wird er in die transparente, mit stylischem Korkenverschluss versehene Flasche.
Factsheet als PDF downloaden
Zusatzinformation
Artikelnummer | 700106 |
Alkoholgehalt | 40% |
Flascheninhalt | 50cl |
Herkunftsland | Schweiz |
Region | St. Gallen |
Abfüller | The Wild Alps GmbH, Hauptstrasse 25, 9436 Balgach, Switzerland |
Marke | The Wild Alps |
Typ | Vodka |
Anwendung | pur oder für diverse Drinks und Cocktails |
Degustationsnotiz | Am Gaumen mit einem Hauch von Süsse |
Verkehrsbezeichnung | Vodka |
Details | mehrfach destilliert und filtriert, aus französischem Weizen und Alpenwasser |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |