© Fotographie by Silverbogen AG
Uncle Val’s Small Batch Peppered Gin 70cl
22
An Lager
Ein fünffach destillierter Dry Gin, der neben Wacholder, Zitrone, Salbei und Lavendel noch mit drei verschiedenen Pfeffersorten aromatisiert wurde - ganz nach dem Vorbild der mediterranen Küche.
CHF 36.90
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Liefertermin: Nächster Werktag bei Bestellungen bis 17:00
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
CHF 39.90
Uncle Val’s Small Batch Peppered Gin 70cl
CHF 36.90
Beschreibung
Bei diesem Gin trifft Italien auf Amerika. Hergestellt wird er nämlich in in Kalifornien, allerdings nach italienischem Vorbild. Für diesen Gin liess man sich von "Onkel Valerio" aus Italien inspirieren, der die toskanische Küche und das Gärtnern liebt. So wird der "Peppered Gin" nach einer fünffachen Destillation mit Valerios liebsten Kochzutaten verfeinert: Pfeffer. Drei verschiedene Pfeffersorten (Red Bell Pepper, Piment und schwarzer Pfeffer) geben dem Gin seinen würzigen Geschmack. Dazu vermählen sich Zitrone, Salbei und Lavendel, die natürlich auch nicht aus der mediterranen Küche wegzudenken sind. Nach der Infusion mit den Botanicals wird der Gin über einen Kohle- und Lavasteinfilter gereinigt und mit dem Quellwasser der Cascade Mountains auf Trinkstärke herabgesetzt.
Factsheet als PDF downloaden
Zusatzinformation
Artikelnummer | GUCP0750 |
Alkoholgehalt | 40% |
Flascheninhalt | 70cl |
Herkunftsland | Vereinigte Staaten |
Region | Sonoma, Kalifornien |
Abfüller | 3 badge mixology, 32 Patten street, California 95476 USA |
Marke | Uncle Val's |
Typ | Gin |
Anwendung | Pur, "on the rocks" oder für diverse Drinks und Cocktails |
Degustationsnotiz | Würziger Gin mit pfeffriger Note. Dazu Aromen von Wacholder. |
Verkehrsbezeichnung | Gin |
Details | Fünffach aus Getreide destilliert, mit verschiedenen Botanicals aromatisiert (unter anderem Wacholder, sowie drei verschiedenene Peffersorten), small batch |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |